Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist die leitende Behörde der Gemeinde. Er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten.
Der Gemeindevorstand wird durch den Gemeindepräsidenten oder gegebenenfalls durch dessen Stellvertretung einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern. Die Gemeindekanzlistin nimmt an den Sitzungen des Gemeindevorstandes mit beratender Stimme teil.
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Gemeindepräsidenten, dem Vizepräsidenten und drei weiteren Mitgliedern:
Amtsperiode 1. Mai 2023 bis Ende Amtsperiode 2025
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Die Vorstandsmitglieder vertreten sich gegenseitig.