Bezahlung Hundesteuer 2025
Die Hundesteuern 2025 sind bis 31. März 2025 auf der Gemeindekanzlei zu entrichten. Die Gebühr beträgt pro Hund Fr. 40.–.
Gemeindekanzlei Ferrera
Montag – Dienstag: 8:30 – 11:30 / 14:00 – 17:00
Mittwoch – Donnerstag: 8:30 – 11:30 / Nachmittag geschlossen
Freitag: Geschlossen
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten möglich.
Gemeindekanzlei Ferrera
Schulhausstrasse 8
7444 Ausserferrera
Die Hundesteuern 2025 sind bis 31. März 2025 auf der Gemeindekanzlei zu entrichten. Die Gebühr beträgt pro Hund Fr. 40.–.
Gemeindekanzlei Ferrera